VERURTEILUNG DURCH DAS GERICHT
Gelangt das Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung zu dem Schluss, dass der Beklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, wird er verurteilt. Dabei kann die verhängte Strafe auch milder oder schwerer als im Bußgeldbescheid vorgesehen erfolgen. Selbst eine Verurteilung aufgrund des Strafgesetzes ist möglich, wenn zuvor ein entsprechender Hinweis ergangen ist (§ 81 Absatz 1 OWiG). Erfolgt die Verurteilung zu einer Geldbuße, erhält der Verurteilte ca. sechs Wochen nach der erfolgten Verurteilung die Mitteilung über die Verurteilung und die Aufforderung, die Geldbuße und die angefallenen Verfahrenskosten zu bezahlen.