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VERSICHERUNGSRECHTLICHE FOLGEN

Vollkaskoversicherung
Zur Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit kann es führen, wenn es bei Winterwetter wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall kommt.

Grobe Fahrlässigkeit ist die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße, weil nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige unbeachtet blieb, was jedem Verständigen einleuchtet. Neben der objektiven Erforderlichkeit kommt es auch auf die - subjektive - Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit an.

Grobe Fahrlässigkeit stellt bspw. die Benutzung von Sommerreifen mit aufgezogenen Schneeketten im Gebirge dar.

Haftpflichtversicherung

Die Benutzung von Sommerreifen im Winter kann auch in der Haftpflichtversicherung drastische Folgen haben.

So erhöht sich durch die Verwendung von Sommerreifen auf Schnee die sogenannte Betriebsgefahr, die bei der Entscheidung über die Haftung und eine mögliche Mithaftung eine wichtige Rolle spielt.
Die Betriebsgefahr ist die Gefahr, die regelmäßig und notwendiger Weise mit dem Betrieb eines Fahrzeugs verbunden ist.
Eine Erhöhung dieser Betriebsgefahr durch unfallursächliche Umstände - wie eben ungeeignete Bereifung -, kann dies zu einer Mithaftung führen. Der Halter haftet auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall durch eigenes Verschulden verursacht hat.

Gerät bspw. der Unfallgegner auf Schnee ins Schleudern und kollidiert mit einem Fahrzeug mit Sommerreifen, haftet dessen Halter mit mindestens 20%.