UNFALL
Sie haben einen Unfall
In den ersten Minuten nach einem Unfall geht es darum, weitere Schäden zu verhüten und als Beteiligter die eigenen Ansprüche zu sichern bzw. nicht leichtfertig eine Schuld anzuerkennen, die juristisch möglicherweise gar nicht gegeben ist.
Was sollten Sie tun?
- Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, aber bringen Sie sich aus der Gefahrenzone.
- Sofern Sie sich dazu körperlich und seelisch in der Lage sehen: Sichern Sie die Unfallort.
- Prüfen Sie, ob erste Hilfe zu leisten ist, und tun Sie dies, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
- Informieren Sie umgehend die Polizei unter Nennung von Unfallort, Beschreibung der verwickelten Fahrzeuge und Angaben über die Zahl der Verletzten, soweit Sie dies beurteilen können
Sichern Sie Beweismittel.
- Notieren Sie Namen oder Kennzeichen von möglichen Zeugen.
- Photographieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle.
- Wenn Sie Kreide zur Hand haben und dies gefahrlos möglich ist, markieren Sie die Fahrzeugpositionen, bevor Sie die Fahrzeuge bewegen.
- Notieren Sie die Personalien und das Kennzeichen des Unfallgegners.
- Möglicherweise lassen Sie sich einen Ausweis zeigen.
Was sollten Sie nicht tun?
- Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis!
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern – spontane Schuldanerkenntnisse gefährden nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
- Machen Sie nicht aus dem Impuls, ihre Position sichern zu wollen oder aus Bestürzung über den Unfall Aussagen gegenüber der Polizei, solange Sie noch unter dem Schock des Unfalls stehen.
- Versuchen Sie nicht durch schnelle Schadensmeldung die Angelegenheit für sich „vom Tisch zu schaffen“. Je rascher die gegnerische Versicherung den Schaden zu regulieren bereit ist, desto näher liegt der Verdacht, dass Sie bei angemessener Vertretung höhere Ansprüche hätten geltend machen können. Naturgemäß ist niemand außer Ihnen und einem von Ihnen beauftragten Anwalt wirklich an einer bestmöglichen Lösung für Sie interessiert… Nehmen Sie also auch sonst keine Angebote von „Unfallhelfern“ an, bevor Sie von einem Anwalt fachkundig beraten wurden. Diese Helfer haben letztlich ihre eigenen Interessen oder die Ihrer Geschäftspartner (u. a. Versicherungen) im Auge.
- Vertrauen Sie auch nicht auf Ratschlägen von Dritten. Im Zweifelsfall sind diese nicht ausreichend fachlich qualifiziert, im Falle einer für Sie ungünstigen Beratung nicht ausreichend versichert.
Klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob
- Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können
- Sie Anspruch auf weitere Entschädigungen haben
- ein Gutachter beauftragt werden muss
- die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist
- die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug trotz „Totalschaden“ dennoch reparieren zu lassen.
- strafrechtliche Konsequenzen auf Sie als Unfallverursacher zukommen










