RECHTSANWALT BECKER
Roman Becker
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt und Mediator
Rechtsanwalt Roman Becker studierte Rechtswissenschaft an der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin. Bereits während des Studiums arbeitete er für einen Berliner Rechtsanwalt und Notar. Im Referendariat wählte er die Vertiefung im Verwaltungsrecht und leistete einen Teil seiner Anwaltsausbildung in einer amerikanischen Kanzlei in San Francisco ab.
Nach kurzem Aufenthalt in England begann er 1997 in der Kanzlei Näumann und Beister seine Spezialisierung im Verkehrsrecht, deren Kanzleisitz er in Potsdam aufbaute. Diese Kanzlei vertrat überwiegend Versicherungen, so dass Rechtsanwalt Becker mit deren Arbeitsweise bei der Schadensregulierung bestens vertraut ist.
2002 wechselte er in die Berliner Zweigstelle der überörtlichen Kanzlei Soldan und Kollegen, deren Tätigkeitsschwerpunkt das Verkehrs- und Kfz-Vertragsrecht ist und die er bis September 2005 führte. In dieser Kanzlei stand der Verkehrsteilnehmer selbst als Mandant im Vordergrund. Durch gründliche Recherchen, sachliche Argumentation aber auch Vernetzung mit Verkehrssachverständigen und Ärzten galt es nun, Geldbußen zu vermindern, Fahrverbote zu vermeiden und einen maximalen Schadensausgleich zu erzielen. Aus Erfahrungen im persönlichen Umfeld kennt Rechtsanwalt Becker das große persönliche Leid, aber auch die lang andauernden ökonomischen Folgen, welche die Opfer von Verkehrsunfällen und ihre Angehörigen tragen müssen. Daher ist ihm die engagierte Vertretung von Unfallopfern ein besonderes Anliegen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt war und ist die Betreuung von Streitfällen im Kfz-Vertragsrecht, sowohl auf Seiten der Händler als auch der Käufer. Hier erwies sich die Ausbildung zum Mediator, die Rechtsanwalt Becker 2001 abschloss, als vorteilhaft, weil hierdurch Konflikte häufig bereits außergerichtlich gelöst und für die Parteien so Kosten und Zeit gespart werden konnten.
Im November 2004 wurde mit der Zusatzbezeichnung des Fachanwalts für Verkehrsrecht ein neues Qualitätsmerkmal für den Mandanten eingeführt. Rechtsanwalt Becker nahm am ersten Berliner Fachanwaltskurs für Verkehrsrecht teil und gehört zu den ersten Fachanwälten für Verkehrsrecht in Berlin und Deutschland.
Die Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht veranlasste ihn nunmehr selbst eine moderne, auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei zu gründen, die „KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT“. Als Umfeld suchte er sich eine dynamische Bürogemeinschaft von auf anderen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälten.
Zudem ist er:
Stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Gründungsmitglied und Leiter des Arbeitskreises Verkehrsrecht des Berliner Anwaltvereins






