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PROZESSKOSTENHILFE

Was tun, wenn man die Kosten für einen Rechtsstreit nicht aufbringen kann?
In bestimmten Situationen bietet die öffentliche Hand finanzielle Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe an.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]

Voraussetzungen für diesen staatliche Zuschuss sind:

  • die Angelegenheit hat „hinreichende Aussicht auf Erfolg“
  • sie ist nicht „mutwillig“, also nicht an den Haaren herbeigezogen
  • der Antragsteller kann die finanziellen Mittel nicht oder nur zum Teil, bzw. in Raten aufbringen


Auch mit Prozesskostenhilfe ist der Rechtsstreit für den Mandanten nicht zwingend kostenlos:

  • Je nach finanzieller Situation kann das Gericht eine Beteiligung an den Kosten des Prozesses verlangen, diese sind dann in monatlichen Raten an die Gerichtskasse zu zahlen.
  • Die Prozesskostenhilfe übernimmt nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren. Wird der Fall verloren, fallen die Anwaltskosten der Gegenseite in voller Höhe an.