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PARKVERSTÖßE

Parkverstöße sind häufig, unterlaufen jedem oder werden sogar in bestimmten Situationen bewußt in Kauf genommen.
Anstatt jedesmal den Parkautomaten mit Geld zu füttern, erscheint es manchem Autofahrer als das geringere Übel, 5 Euro für ein Knöllchen zu bezahlen – wenn er "erwischt" wird. Auch andere Umstände wie fehlendes Kleingeld oder eine größere Entfernung zum Parkautomaten können die Ursache sein - oder es gibt einfach nur den Parkplatz im Halteverbot.

Aber Achtung:
Parkverstöße können teurer werden, als den meisten bewusst ist.

Was kaum einer weiß:
Wer regelmäßig Knöllchen sammelt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monaten und den Idiotentest (MPU) für die Neuerteilung – und das sogar ohne jemals Punkte bekommen zu haben. Eine Vorwarnung gibt es in diesem Fall nicht.
Parkt man in Ermanglung von legalen Parkplätzen im Halteverbot und räumt dies im Gespräch mit einer Ordnungskraft oder in einer Stellungnahme ein, kann dies juristisch sogar als "Vorsatz" gewertet werden. Damit sind dann die Voraussetzungen für eine Strafe mit Bußgeld und Punkten anstelle lediglich eines Verwarnungsgeldes gegeben

In erster Linie gilt:
Vermeiden Sie häufige Parkverstöße, um wirtschaftlich einschneidende Folgen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Sollten Sie wegen eines Parkverstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten, setzen Sie sich mit einem Verkehrsanwalt in Verbindung. Werden Sie persönlich vor Ort angesprochen, vermeiden Sie eine Stellungnahme, aus welcher man einen Vorsatz ableiten kann.
Der Anwalt wird Akteneinsicht nehmen und versuchen, die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister zu verhindern.
Kündigt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung der Fahrerlaubnis an, sollten Sie ebenfalls einen Verkehrsanwalt beauftragen. Oft kann durch geschickte Verhandlung die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert werden. Außerdem kann er Sie beraten, ob ein Aufbaukurs oder eine verkehrstherapeutische Maßnahme die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern kann.

Vorsicht:
Rechtsschutzversicherungen lehnen inzwischen in der Regel die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Vertretung in Parkverstoß- Angelegenheiten ab. Die Übernahme ist oft im Kleingedruckten vertraglich ausgeschlossen. Nur bei Altverträgen besteht noch die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

Dennoch, sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten bzw. zu einer Aussage aufgefordert werden, lohnt es sich anwaltlichen Rat einzuholen.