ORDNUNGSWIDRIGKEITEN / STRAFTATEN
OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten gehören zum Rechtsgebiet des Strafrechts. Eine Ordnungswidrigkeit, vom Fachmann oft als OWi bezeichnet, begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine gesetzeswidrige Handlung begeht, die mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird.
Die Mehrzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren fallen im Verkehrsrecht an. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, hat sich im juristischen Sinne jedoch nicht strafbar gemacht. Die Ordnungswidrigkeitentätbestände sind Gesetzesnormen, die das jeweilige „Vergehen“ beschreiben. Sie finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Eine Besonderheit von Ordnungswidrigkeitsverfahren stellt das Opportunitätsprinzip dar, nach dem der jeweils zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bezüglich ihres Einschreitens zusteht.
Stichpunkte zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens finden Sie hier.
Zu den häufigsten Tatvorwürfen finden sie hier weitere Informationen:
AlkoholFahrerflucht
Rote Ampel
Geblitzt
Bußgeld
Parkverstöße
Ausländische Bußgeldbescheide







