HAUPTVERHANDLUNG
Die Hauptverhandlung ist eine öffentliche Gerichtsverhandlung, in deren Verlauf oftmals auch eine Beweisaufnahme erfolgt, z.B. durch Vernehmung von Zeugen. Der Bußgeldbescheid ist Grundlage des Verfahrens, schließlich nannte er bereits die Person des Betroffenen und die vorgeworfene Tathandlung.Die in dem Bußgeldbescheid benannten Zeugen – im Falle von Verkehrsverstößen oftmals Polizeibeamte – werden zu Hauptverhandlung ebenso geladen wie der Betroffene und sein Verteidiger.
Wichtig für Sie:
Es besteht nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kein „Verschlechterungsverbot“. Es kann also vorkommen, dass das Gericht eine härtere Strafe für erforderlich hält, als im Bußgeldbescheid ursprünglich vorgesehen war. Das droht vor allem dann, wenn in der Hauptverhandlung neue Umstände bekannt werden, die den Beschuldigten zusätzlich belasten. „Gefahrenquellen“ sind Zeugenaussagen und auch Aussagen des Beschuldigten selbst. Auch die Verurteilung aufgrund einer erst in der Hauptverhandlung deutlich werdenden Straftat ist möglich. In einem solchen Fall wird dem Betroffenen jedoch Gelegenheit zur Verteidigung gegeben. Droht eine Verschlechterung, wird das Gericht einen entsprechenden Hinweis erteilen, so dass der Einspruch „noch rechtzeitig“ zurückgenommen werden kann.






