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GEEIGNETE BEREIFUNG

Was versteht der Gesetzgeber unter "geeigneter Bereifung"?
Der ADAC empfielt Autofahrern, ihr Fahrzeug generell mit Winterreifen auszurüsten. Eine international verbindliche Definition von Winterreifen gibt es nicht.

Als geeignet anzusehen sind alle Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen Sicherheitsvorteile gegenüber Sommerreifen bieten. Als "Winterreifen" werden in Deutschland Reifen angeboten, die das Kürzel "M+S" bzw. ein Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke tragen. Auch sogenannte "Ganzjahresreifen" tragen diese Kennzeichnung. Solche Reifen müssen daher grundsätzlich als geeignet angesehen werden, allerdings nur, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter nicht unterschritten wird.

Der ADAC empfiehlt aber in diesem Zusammenhang, dass aus Sicherheitsgründen Winterreifen mit einer Profiltiefe von weniger als 4 Millimeter nicht mehr im Winter gefahren werden sollten. Grund: Nur dann haben die speziell geformten Lamellen noch die richtige Stärke und den richtigen Grip.

Nicht geeignet ist die Mischung von Sommer- und Winterreifen. Auch die Verwendung von Schneeketten oder Anfahrhilfen auf Sommerreifen stellt keine "geeignete Bereifung" dar.

Tipps:
Montieren Sie rechtzeitig Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" bzw.dem Schneeflockensymbol

Als "Eselsbrücke" hilft die "O-O"-Regel:
Von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren.
Aber Achtung: es kommt immer auf die konkreten Witterungsverhältnisse an!

Frühzeitig umrüsten, denn
  • bei Wintereinbruch sind die Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten sehr lang
  • bei Saisonbeginn ist die Reifenwahl am Größten
  • die Nachfrage bestimmt den Preis