ALKOHOL
Alkohol am Steuer stellt für den Beschuldigten in verschiedener Hinsicht ein ernstes Problem dar. Zum einen kann die Tat als Ordnungswidrigkeit geahndet werde, die mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot belegt ist.Stellt sich heraus, dass der Fahrer absolut fahruntauglich gewesen ist, wird die Tat als Straftat geahndet – in der Regel mit einer saftigen Geldstrafe, 7 Punkten in Flensburg und einem mehrmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Im Falle eines Unfalls mit leichter Alkoholisierung wird oft unterstellt, dass der Unfall durch einen „alkoholbedingten Fahrfehler“ verursacht wurde. Dies kann ganz erhebliche Unterschiede in der strafrechtlichen Beurteilung nach sich ziehen. Ebenfalls hat es zivilrechtliche Folgen, häufig aber auch versicherungsrechtliche, durch welche der Fahrer sogar den eigenen Versicherungsschutz verlieren kann. Dies gilt in besonderem Maße, wenn in alkoholisiertem Zustand Fahrerflucht begangen wurde.
Durch eine umsichtige Stellungnahme gegenüber der Polizei oder dem Gericht zu kritischen Punkten kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht häufig erreichen, dass sein Mandant keine unnötig harte Bestrafung erfährt. Wichtig ist die frühzeitige Beratung, möglichst noch bevor der Betroffene eine Aussage macht.






