MOTORRADFAHRER IM VERKEHR
Ein Motorrad ist nicht einfach ein halbes Auto - auch wenn es deutlich weniger Platz benötigt.
Es gelten andere Regelungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Anforderungen an Fahrzeug und Fahrer - und im Falle von Unfällen müssen im Rechtsstreit weitere Unterschiede hinsichtlich Fahrverhalten und Wahrnehmbarkeit berücksichtigt[nbsp] werden.
Interessant[nbsp] sind Ordnungswidrigkeiten und auch Unfälle, in die frisierte oder unfrisiert zu schnell fahrende Mofas verwickelt werden.
Andere Besonderheiten ergeben sich z.B. bei der Entschädigung von Schäden, die beim Sturz eines geparkten Motorrads entstanden sind: Wollen Sie hier zu Ihrem Recht kommen benötigen Sie Zeugen, um zu beweisen, dass Sie ordnungsgemäß geparkt hatten und ein Fremdverschulden vorliegt.
Leider ergeben sich auch immer wieder Missverständnisse darüber, wann und wie Motorradfahrer ihre wendigere Fahrweise im Verkehr ausnutzen können und dürfen. Nach einem Unfall heißt es daher:
Unbedingt erst zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Dieser nimmt Akteneinsicht und formuliert Ihre Ansprüche und Einlassungen, damit der Schaden optimal reguliert wird und durch ein Bußgeld- oder Strafverfahren kein größerer Schaden entsteht.





